Konsultationsprozess

Erste Konsultationsrunde zum ASSESI-Siegel

Wesentliche Entscheidungen zur Entwicklung des ASSESI-Siegels stellen wir vor ihrer endgültigen Festlegung öffentlich zur Diskussion. Diese erste Runde stellt drei grundsätzliche Entscheidungen vor.

Hintergrund

Konsultationsverfahren

Im Rahmen des durch die DBU geförderten Projektes ASSESI (Association of European Sustainable Insurers, AZ 39471-1) entwickelt die Greensurance Stiftung den ersten Nachhaltigkeitsstandard für Kompositversicherungsprodukte mit Fokus auf Wohngebäude-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.

Ziel ist ein verlässliches Siegel, das Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Versicherungsbranche zeigt, welche Produkte besonders nachhaltig ausgestaltet sind.

Um den neuen Standard möglichst praxisnah, wirksam und glaubwürdig zu gestalten, ist die Einbindung möglichst vieler interessierter Parteien und deren Sichtweisen elementar. Wesentliche Entscheidungen werden deshalb vor ihrer endgültigen Festlegung öffentlich zur Diskussion gestellt. Wer möchte, kann eine Stellungnahme einreichen – ob als Privatperson, Verbraucherschutzorganisation, Wissenschaft, Versicherungsunternehmen oder sonstige interessierte Stelle. Eine solche Beteiligung interessierter Kreise im Rahmen der Kriterienentwicklung ist fester Bestandteil unseres Vorgehens bei ASSESI.

In dieser ersten Konsultationsrunde stellen wir drei grundsätzliche Entscheidungen vor, die für die weitere Entwicklung des ASSESI-Siegels maßgeblich sind.

Zu jeder Entscheidung erläutern wir unsere Argumente und laden ausdrücklich dazu ein, diese kritisch zu hinterfragen, zu ergänzen oder Alternativen vorzuschlagen.

Zur Diskussion

Die drei Themen dieser Runde

In diesem Konsultationsprozess bitten wir um Stellungnahme zu folgenden Themen:

01

Beschränkung auf drei Versicherungssparten in der ersten Phase

ASSESI wird in der ersten Phase ausschließlich für drei Kompositversicherungssparten angeboten: Wohngebäude-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.

Diese drei Sparten gehören zu den klassischen und am weitesten verbreiteten Versicherungsprodukten im Privatkundengeschäft. Eine Fokussierung auf sie ermöglicht es, das Siegel von Beginn an für eine breite Masse von Versicherten relevant zu machen, statt mit einem Nischenprodukt zu starten.

Zudem haben wir im Rahmen einer ausführlichen Produktanalyse festgestellt, dass gerade diese drei Sparten ein erkennbares Potenzial für eine überdurchschnittliche Umweltleistung* mitbringen: Es gibt bereits am Markt etablierte, nachhaltig wirksame Optionen in der Schadenregulierung (etwa bei der Reparatur oder beim Ersatz beschädigter Gegenstände oder Gebäudeteile), an denen sich konkrete und überprüfbare Kriterien festmachen lassen. Andere Sparten bieten diese Ansatzpunkte aktuell in vergleichbarer Form nicht oder nur eingeschränkt.

Die Beschränkung auf drei Sparten ist dabei kein endgültiger Ausschluss weiterer Produkte, sondern eine bewusste Entscheidung für einen praxistauglichen, fundierten Start, aus dem der Standard in späteren Phasen um weitere Sparten, z. B. Kfz, erweitert werden kann.

 

  • Castellani, V. / Sanyé-Mengual, E. / Sala, S. (2021). Environmental impacts of household goods in Europe: a process-based life cycle assessment model to assess consumption footprint. The International Journal of Life Cycle Assessment 26, S. [SEITEN]–2055.
  • EIOPA (2023). Consumer Trends Report [JAHR].
  • Gesamtverband der Versicherer (GDV). Beiträge in der Schaden-/Unfallversicherung nach Zweigen. URL: https://www.gdv.de/gdv/statistik/statistiken-zur-deutschen-versicherungswirtschaft-uebersicht/schaden-und-unfallversicherung/beitraege-in-der-schaden-unfallversicherung-nach-zweigen-137940 [18.11.2025]
  • Hofmann, M. (1995). Umweltrisiken und -schäden in der Haftpflichtversicherung: Hintergründe – Schadensanalysen – Kostenkalkulationsmodell. Dissertation, ETH Zürich.
  • Gressel, H. (2024). Grundzüge des Versicherungswesens. URL: https://www.wiwi.uni-muenster.de/ctrl/sites/ctrl/files/downloads/studium/versicherungsoekonomie/01_grundzuege_des_versicherungswesens.pdf [10.12.2025]
  • Verbraucherzentrale NRW (2025). Private Haftpflichtversicherung: ein absolutes Muss für alle. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-alle-13891 [10.12.2025]
  • Zhang, Y. / Sattar, S. / Cook, D. T. / Johnson, K. J. / Fung, J. F. (2024). Systematic Review of Embodied Carbon Assessment and Reduction in Building Life Cycles. An Integrated Approach to Resilience and Sustainability.
02

Ein einheitliches Siegel statt sichtbarer Nachhaltigkeitsstufen

ASSESI soll ein einheitliches Siegel ohne nach außen sichtbare Abstufung sein. Stattdessen planen wir eine interne Differenzierung: Je nachhaltiger ein Produkt eingestuft wird, desto seltener muss es rezertifiziert werden. Ein Produkt der höchsten internen Klasse soll dann nur alle drei Jahre statt jährlich erneut geprüft werden.

Wir laden Sie ein, uns mitzuteilen, ob Ihnen der Verzicht auf eine sichtbare Stufenkennzeichnung nachvollziehbar erscheint und wie Sie die vorgeschlagene Steuerung über die Auditfrequenz bewerten.

Zahlreiche Kennzeichnungssysteme, von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten bis zu Nachhaltigkeitssiegeln wie dem FNG-Siegel, nutzen nach außen sichtbare Stufen (A bis G, 1–3 Sterne o. ä.). ASSESI hingegen soll ein einheitliches Siegel sein: Das Label steht somit für gewisse (Mindest-)Anforderungen, die zu erfüllen sind, um als ein nachhaltiges Kompositprodukt ausgelobt werden zu können. Eine zusätzliche, für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbare Abstufung nach Nachhaltigkeitsniveau ist nicht vorgesehen.

Mehrstufige Kennzeichnungen wirken auf den ersten Blick differenzierter, bringen in der Praxis aber Nachteile mit sich: Sie erhöhen die Komplexität für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ohnehin schon mit zahlreichen Labels und Gütezeichen konfrontiert sind. Erfahrungswerte aus anderen Kennzeichnungsbereichen zeigen zudem, dass mehrstufige Modelle bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Fehlanreizen führen, indem nur Produkte der höchsten Kategorie akzeptiert werden (welche ggf. gar nicht am Markt existieren, da das Ambitionsniveau zu hoch ist). Ein Produkt der zweithöchsten Kategorie wird daher als weniger nachhaltig eingestuft, obwohl es zu den derzeit transformativ wirksamsten Produkten am Markt gehört. Auch im Vertrieb — etwa in der Beratung durch Versicherungsvermittler — erhöht eine sichtbare Stufenlogik den Erklärungsaufwand erheblich.

Unsere Systematik löst dieses Spannungsfeld, indem die Differenzierung nicht nach außen über das Siegel selbst erfolgt, sondern über den Prüfaufwand: Wer bereits ein besonders nachhaltiges Produkt anbietet, erhält das ASSESI-Label für einen Gültigkeitszeitraum von drei Jahren statt einer jährlichen Rezertifizierung. Das schafft weiterhin einen zusätzlichen Anreiz, über das Mindestniveau hinauszugehen, ohne die Außenwirkung des Siegels zu verkomplizieren.

03

Anforderungen an die Kapitalanlage

Für das ASSESI-Label stellte sich die Frage, ob auch für Non-Life-Produkte (Komposit) verbindliche Anforderungen im Sinne der Nachhaltigkeit an die Kapitalanlage als Zugangsvoraussetzung zum Siegel gelten sollen.

Wir haben uns mit dieser Frage intensiv auseinandergesetzt und uns dagegen entschieden, die Kapitalanlage als verbindliche Zugangsvoraussetzung zu definieren. Die Hintergründe und Abwägungen dazu erläutern wir im Folgenden transparent.

Bei Life-Produkten (insb. Biometrie, Kapitalanlageprodukte im Versicherungsmantel sowie Krankenversicherungen) legen Versicherer die Risiko- und Sparbeiträge über lange Zeiträume in den Kapitalmärkten an, da Leistungen dort oft erst nach Jahren oder Jahrzehnten ausbezahlt werden. Dort sollte die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlage eine zentrale Rolle für die Gesamtbewertung der Nachhaltigkeit eines Produkts spielen.

Wir sehen hier ein zentrales Spannungsfeld zwischen Glaubwürdigkeit und Praxistauglichkeit des Siegels, das wir bewusst transparent machen möchten:

Aus Verbrauchersicht besteht häufig die berechtigte Erwartung, dass ein „nachhaltiges“ Versicherungsprodukt auch Anforderungen an die Kapitalanlage des Versicherers stellt. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher unterscheiden dabei nicht zwischen den verschiedenen Versicherungssparten — ob Lebens-, Kranken- oder Kompositversicherung. Ein Siegel, das dieses Thema komplett ausspart, läuft daher grundsätzlich Gefahr, an Glaubwürdigkeit zu verlieren.

Die Funktionsweise von Kompositversicherungen unterscheidet sich strukturell von Lebens- oder Krankenversicherungen: Die eingenommenen Beiträge werden überwiegend kurzfristig für die Schadenregulierung und den Versicherungsbetrieb verwendet und nicht über lange Zeiträume am Kapitalmarkt gebunden. Entsprechend werden in diesen Sparten nur geringe Beiträge zur Kapitalanlage geleistet. Der Anteil der Kapitalanlagen der deutschen Schaden- und Unfallversicherungen an den gesamten Kapitalanlagen der Erstversicherer beträgt beispielsweise 2024 nur ca. 13,5 % (vgl. GDV 2024). Der Kapitalanlagehebel ist entsprechend deutlich geringer als bei Sparten mit langfristigem Anlagehorizont.

Hinzu kommt: Kapitalanlagen von Schaden- und Unfallversicherern unterliegen strengen aufsichtsrechtlichen Liquiditäts- und Risikovorgaben, damit im Schadenfall jederzeit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Risikoreichere oder langfristig gebundene Nachhaltigkeitsinvestments sind unter diesen Vorgaben oft nur eingeschränkt umsetzbar.

Würden wir nachhaltige Kapitalanlagen dennoch als verpflichtendes Zugangskriterium festlegen, hätte das eine klare praktische Konsequenz: Nur sehr wenige Produkte könnten das Siegel überhaupt erhalten. Das würde den Anreiz für die Branche verringern, ihre Produkte überhaupt in Richtung ASSESI-Konformität weiterzuentwickeln — und damit am Ende weniger Nachhaltigkeitswirkung erzielen als ein praxisnäherer Ansatz.

Bei der Abwägung, ob Kapitalanlagen im ASSESI-Standard berücksichtigt werden sollten, wurden auch schwächere Alternativen zu einem harten Zugangskriterium geprüft. Denkbar wäre etwa eine reine Transparenzpflicht: Versicherer müssten offenlegen, wie sie ihre Kapitalanlagen nachhaltig ausrichten, ohne dass ein bestimmtes Mindestniveau Voraussetzung für die Zertifizierung wäre. Eine solche Transparenzpflicht halten wir jedoch aus zwei Gründen für nicht ausreichend: Zum einen setzt sie keine inhaltliche Mindestanforderung und löst damit das Glaubwürdigkeitsproblem nicht, das wir oben beschrieben haben. Zum anderen setzt sie voraus, dass die entsprechenden Daten zur Kapitalanlage überhaupt verlässlich einholbar sind. Das ist nicht in jedem Fall gegeben, denn nicht alle Anbieter von Versicherungsprodukten sind selbst der Konzern, über den die Entscheidung über Kapitalanlagen erfolgt — teilweise handelt es sich um eigenständige Gesellschaften, Vermittler oder Tochterunternehmen ohne direkten Zugriff auf diese Informationen bzw. ohne Möglichkeiten der Einflussnahme. Die Kriterien eines Umwelt-/Nachhaltigkeitssiegels müssen (u. a. gemäß DIN EN ISO 14024, Umweltkennzeichen Typ I) jedoch zwingend im tatsächlichen Einflussbereich derjenigen liegen, die das Siegel für ihre Produktkennzeichnung nutzen.

Als zweite Alternative haben wir die Anwendung von Mindestausschlusskriterien geprüft, wie sie etwa im Rahmen des UN Global Compact verbreitet sind und in vielen Finanzprodukten als ethischer Mindeststandard gelten — beispielsweise der Ausschluss von Investitionen in geächtete Waffen wie Massenvernichtungswaffen, Streumunition oder Landminen. Anders als eine reine Transparenzpflicht würde dieser Ansatz eine inhaltliche Mindestanforderung setzen, ohne gleich ein umfassendes, kaum erfüllbares Zugangskriterium zu sein. Ein weiterer Vorteil: Da es sich um einen breit etablierten, internationalen Standard handelt, ließe sich die Einhaltung für viele Versicherer vergleichsweise einfach über bereits bestehende Selbstverpflichtungen oder Mitgliedschaften nachweisen, ohne dass ASSESI ein eigenes Bewertungsverfahren für die Kapitalanlage aufbauen müsste.

Allerdings bestehen auch hier offene Fragen: Zum einen gilt auch für Ausschlusskriterien grundsätzlich dieselbe Einschränkung wie bei der Transparenzpflicht — sie lassen sich nur dort sinnvoll prüfen und durchsetzen, wo die entsprechenden Informationen zur Kapitalanlage tatsächlich verlässlich vorliegen und im Einflussbereich derjenigen liegen, mit denen wir einen Zertifizierungsvertrag schließen. Zum anderen wäre noch zu klären, wie eine Prüfung dieser Kriterien im Rahmen unseres Auditprozesses konkret ablaufen könnte und welcher zusätzliche Prüfaufwand damit verbunden wäre — ein Aspekt, den wir bislang nicht abschließend bewerten können.

Bei einem verpflichtenden, über reine Ausschlusskriterien hinausgehenden Zugangskriterium für nachhaltige Kapitalanlagen beschäftigt uns ein konkretes Praxisrisiko: Es könnte den Kreis der für eine Zertifizierung infrage kommenden Produkte deutlich verkleinern — im ungünstigsten Fall so stark, dass am Ende kaum noch oder gar kein Produkt tatsächlich zertifiziert würde. Ein Siegel ohne Nutzer kann seinen Zweck nicht erfüllen.

Wie wahrscheinlich dieses Risiko tatsächlich ist, können wir mangels verlässlicher Daten nicht abschließend beurteilen. Diese Unsicherheit ist Teil unserer Abwägung und ein Punkt, zu dem wir uns über Rückmeldungen freuen.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, nachhaltige Kapitalanlagen vorerst nicht zu einem harten Zugangskriterium zu machen. Eine Orientierung an etablierten Mindestausschlusskriterien, wie sie der UN Global Compact vorsieht, halten wir dabei für eine Option, die wir im weiteren Verlauf der Standardentwicklung noch genauer prüfen möchten — insbesondere mit Blick auf die oben beschriebenen offenen Fragen zur praktischen Prüfbarkeit.

Hintergrund

Ihre Stellungnahme

Sie können zu allen drei Themen Stellung nehmen oder nur zu einzelnen. Alle inhaltlichen Angaben sind freiwillig. Die Bearbeitung dauert je nach Umfang wenige Minuten. 
Wir freuen uns besonders zu diesem Thema über Ihre Einschätzung.

Kontakt

Rückfragen und alternative Einreichung

Rückfragen zum Verfahren

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Konsultationsprozess? Wir freuen uns über Ihr Feedback an: info@assesi.eu

Einreichung per E-Mail

Sie können Ihre Stellungnahme auch per E-Mail einreichen — insbesondere, wenn Sie ergänzende Dokumente beifügen möchten: info@assesi.eu

Verfahren

Wie geht es nach der Konsultation weiter?

Gehen innerhalb der Frist (15.10.) keine erheblichen Einwände ein, werten wir dies als Bestätigung, dass unsere bisherigen Überlegungen tragfähig sind, und setzen sie wie beschrieben um. Gehen begründete Einwände oder neue Aspekte ein, prüfen wir diese und passen unsere Position gegebenenfalls an.

In jedem Fall veröffentlichen wir im Anschluss eine zusammenfassende Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen.